AföB Veranstaltungsreihe

Die Allianz für ein öffentliches Beschaffungswesen AföB lädt Sie herzlich zu einer regionalen Veranstaltungsreihe ein. Erfahren Sie aus erster Hand, wie der Paradigmenwechsel ab 2021 die Zukunft des Vergabewesens verändern wird. Die kostenlosen Veranstaltungen richten sich an die Mitglieder der AföB-Verbände, regional Behördenvertreter und weitere Interessierte.

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Kantone revidieren die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)

Die Kantone haben am 15. November 2019 an einer Sonderversammlung in Bern die revidierte interkan-tonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) einstimmig verabschiedet. Die revi-dierte IVöB bringt die angestrebte Harmonisierung mit dem ebenfalls revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), das voraussichtlich per 1.1.2021 in Kraft tritt. Die Kantone können nun in eigenen gesetzgeberischen Verfahren den Beitritt zum Konkordat in die Wege leiten und so die revidierte IVöB in ihr kantonales Recht übernehmen. Die revidierte IVöB wird in Kraft treten, sobald zwei Kantone dem Konkordat beigetreten sind.

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Schlussabstimmung Beschaffungsrecht

Paradigmenwechsel ist geschafft!

Heute haben die Eidgenössischen Räte den definitiven Entwurf des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schlussabstimmung angenommen.

Der Erlass enthält eine Vielzahl von Verbesserungen. Aus Sicht der AföB ist das Ergebnis ein voller Erfolg:

  • Das vorteilhafteste Angebot erhält den Zuschlag
  • Plausibilität des Angebots als Zuschlagskriterium
  • Zwingende Prüfung von Tiefpreisangeboten
  • Dialogverfahren bei intellektuellen Dienstleistungen

Insgesamt konnte die AföB zwei Drittel ihrer Anliegen in das Parlament einbringen, davon drei Viertel erfolgreich.

-> Politischer Tätigkeitsbericht der AföB (PDF)

Differenzbereinigung im Ständerat

Das „vorteilhafteste“ Angebot erhält den Zuschlag – Leistungsortsprinzip bleibt erhalten

Heute hat der Ständerat die Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungsrecht (17.019) fortgesetzt.

Der Paradigmenwechsel ist gelungen. Die Formulierung, wonach in Zukunft das „vorteilhafteste“ statt das „wirtschaftlich günstigste“ Angebot den Zuschlag erhalten soll, ist in beiden Räten unbestritten. Ebenfalls bereinigt ist das Leistungsortsprinzip bei den Arbeitsschutzbestimmungen: Der Ständerat hat knapp mit 20 zu 17 Stimmen dem Nationalrat zugestimmt. Der Ständerat will ferner an der Streichung des Einsichtsrechts festhalten.

Das Geschäft gelangt nun am 12. Juni wieder in den Nationalrat und im Falle von bestehenden Differenzen am 13. Juni noch einmal in den Ständerat. Die Schlussabstimmung ist am Vormittag des 21. Juni zu erwarten.

Differenzbereinigung BöB in der WAK-S

Paradigmenwechsel rückt in greifbare Nähe

Im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) dem Nationalrat entgegenkommen und dem „vorteilhaftesten“ (statt „wirtschaftlich günstigsten“) Angebot den Zuschlag erteilen. Der Entscheid fiel mit 9 zu 3 bei 1 Enthaltung. Damit ist der Paradigmenwechsel im Vergabewesen in greifbare Nähe gerückt.

Ferner will die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen an der Streichung des mit elementaren Rechtsgrundsätzen unvereinbaren Einsichtsrechts festhalten. Auch beim Leistungsortsprinzip weichen sich die Fronten auf. So hat sich die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten für die Beibehaltung des Herkunftsortsprinzips ausgesprochen.

Das Geschäft kommt im Sommer in den Ständerat.

-> Medienmitteilung WAK-S vom 10.4.19

Differenzbereinigung BöB im Nationalrat

Nationalrat hält an wichtigen Anliegen der AföB fest

Heute hat der Nationalrat über die Differenzbereinigung der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) beschlossen.

In den wesentlichen Punkten ist der Rat den Anträgen seiner Kommission gefolgt. Er will weiterhin dem „vorteilhaftesten“ statt dem „wirtschaftlich günstigsten“ Angebot den Zuschlag erteilen. Mit 155 zu 26 bei 3 Enthaltungen hat der Rat die Minderheit Walti abgelehnt und will am Leistungsortsprinzip bei den Arbeitsschutzbestimmungen festhalten. Die AföB begrüsst diese Beschlüsse im Hinblick auf einen echten Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen.

Bei der Ausstandregel beantragte Nationalrat Beat Flach (glp/AG), dass die durch den Bundesrat vorgeschlagene abgeschwächte Anforderung beibehalten wird, damit auch in kleinen Märkten genügend Expertinnen und Experten für die Auslobung zur Verfügung stehen. Der Rat hat den Antrag mit 121 zu 64 Stimmen abgelehnt. Die AföB bedauert diesen Beschluss, welcher in Zukunft zu einer Verminderung der Qualität des Auslobungsprozesses führt.

Entgegen dem Ständerat will der Nationalrat bei Aufträgen ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kein echtes Beschwerderecht. Ebenfalls gegen den Ständerat hat der Nationalrat beschlossen, an der verschärften Version des Einsichtsrechts festzuhalten. Für die AföB sind diese Beschlüsse unverständlich. Einerseits sollten Anbieter ungeachtet der Vergabestufe rechtlich gleichbehandelt werden. Das Einsichts- und Rückforderungsrecht verstösst gegen den elementaren Rechtsgrundsatz, wonach einmal geschlossene Verträge einzuhalten sind.

Differenzbereinigung BöB in der WAK-N

Kommission will Paradigmenwechsel im Beschaffungsrecht

Anfangs diese Woche hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) die Differenzen im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) bereinigt.

Die WAK-N spricht sich ausdrücklich für einen Paradigmenwechsel bei der Vergabekultur aus: Sie will am Anliegen der AföB mit 17 zu 7 Stimmen festhalten, wonach der Zuschlag in Zukunft an das „vorteilhafteste“ Angebot gehen soll. Mit 15 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung will die Kommission am Leistungsortsprinzip bezüglich der Anwendung der Arbeitsschutzbestimmungen festhalten.

Leider will die Kommission am Einsichtsrecht festhalten, jedoch die Anordnung einer Rückforderung streichen. Die AföB lehnt den gesamten Artikel ab. Dieser ist nicht vereinbar mit elementaren Rechtsgrundsätzen und muss deshalb gestrichen werden. Das Geschäft kommt im Frühling in den Nationalrat.

-> Medienmitteilung WAK-N vom 30.1.19

Anliegen der AföB an die WAK-N

Nationalratskommission beginnt Differenzbereinigung

Am 28. Januar berät die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) über die Differenzen im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019). Die AföB fordert, dass der Zuschlag an das „vorteilhafteste“ (statt „günstigste“) Angebot geht. Ferner muss das rechtsstaatlich bedenkliche Einsichtsrecht gestrichen und das Leistungsortsprinzip bei den Arbeitsschutzbestimmungen beibehalten werden.

-> Anliegen herunterladen (PDF)

Medienmitteilung der AföB

Ständerat beschliesst halbherzigen Paradigmenwechsel

Der Ständerat ist in seiner heutigen Sitzung dem Nationalrat in vielen Punkten gefolgt. Die zwin-gende Prüfung von Tiefpreisangeboten sowie die Plausibilität des Angebots als Zuschlagskriteri-um wurden bestätigt. Der grosse Paradigmenwechsel im Beschaffungswesen blieb aber aus. Ge-gen den Willen des Nationalrats soll nicht das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten.

-> Medienmitteilung lesen (PDF)

WAK-S schliesst Detailberatungen zum BöB ab

Heute hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die Detailberatung des BöB (17.019) abgeschlossen und das Ergebnis kommuniziert. Das Geschäft kommt in der Wintersession (26.11.-14.12.) in den Ständerat.

Die Mehrheit der AföB-Anliegen wurden von der Kommission berücksichtigt. Verzichten will sie auf die Formulierung „vorteilhafteste“ und dafür den Bundesratsentwurf mit dem Kriterium des besten Preis-Leistungsverhältnisses ergänzen. Das Einsichtsrecht soll nun ebenfalls gestrichen werden.

BöB-Beratungen in der WAK-S

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat diese Woche die Detailberatung des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) bis und mit Artikel 37 fortgesetzt. Bisher fanden die Mehrheit der Anliegen der AföB Gehör. Die Artikel zu den Zuschlagskriterien (Art. 29) und dem Zuschlag (Art. 41) wurden für weitere Abklärungen bei der Verwaltung sistiert. Die Beratungen werden am 1. November fortgesetzt. Das Geschäft gelangt im Winter in den Ständerat. Medienmitteliung der WAK-S lesen.

Dolmetscher- und Übersetzervereinigung (DÜV) wird Mitglied der AföB

Am 17. September hat die Dolmetscher- und Übersetzungsvereinigung (DÜV) ihren Beitritt zur AföB bekannt gegeben. Der DÜV vertritt die Interessen von rund 250 Absolventinnen und Absolventen des Instituts für Übersetzen und Dolmetschen der Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die AföB freut sich über den Beitritt des DÜV und dessen Bekenntnis zu einem fortschrittlichen öffentlichen Beschaffungswesen. Die Allianz vertritt damit neu die Interessen von 26 Verbänden mit rund 3 600 Firmen und 36 250 Einzelmitgliedern.

Info: www.duev.ch

Medienmitteilung der AföB

Nationalrat beschliesst Kulturwandel beim BöB

Die grosse Kammer will in Zukunft dem vorteilhaftesten Angebot den Zuschlag erteilen, offen-sichtliche Tiefpreisangebote einer zwingenden Überprüfung unterziehen und die Plausibilisierung des Angebots als Zuschlagskriterium einführen. Damit wurden die drei Hauptanliegen der Allianz für ein fortschrittliches öffentliches Beschaffungswesen (AföB) vollumfänglich vom Nationalrat übernommen.

--> Medienmitteilung lesen (PDF)

Medienmitteilung der AföB

Sensation bei der BöB-Revision: Vorteilhaftestes Angebot soll Zuschlag erhalten

Das „vorteilhafteste Angebot“ soll den Zuschlag erhalten, hat die Wirtschaftskommission des Na-tionalrats (WAK-N) in ihrer letzten Sitzung zur Detailberatungen der Beschaffungsrechtsrevision (BöB) diese Woche entschieden. Neben der Plausibilität des Angebots soll auch die Verlässlich-keit des Preises bei den Zuschlagskriterien zwingend berücksichtigt werden.

--> Medienmitteilung vom 28.3.18 (PDF)