Differenzbereinigung BöB in der WAK-N

Kommission will Paradigmenwechsel im Beschaffungsrecht

Anfangs diese Woche hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) die Differenzen im Rahmen der Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (17.019) bereinigt.

Die WAK-N spricht sich ausdrücklich für einen Paradigmenwechsel bei der Vergabekultur aus: Sie will am Anliegen der AföB mit 17 zu 7 Stimmen festhalten, wonach der Zuschlag in Zukunft an das „vorteilhafteste“ Angebot gehen soll. Mit 15 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung will die Kommission am Leistungsortsprinzip bezüglich der Anwendung der Arbeitsschutzbestimmungen festhalten.

Leider will die Kommission am Einsichtsrecht festhalten, jedoch die Anordnung einer Rückforderung streichen. Die AföB lehnt den gesamten Artikel ab. Dieser ist nicht vereinbar mit elementaren Rechtsgrundsätzen und muss deshalb gestrichen werden. Das Geschäft kommt im Frühling in den Nationalrat.

-> Medienmitteilung WAK-N vom 30.1.19